Organe der Stiftung sind der Vorstand und der oder die Geschäftsführer


Der Vorstand der Stiftung besteht aus sieben Mitgliedern. Geborene Mitglieder sind:

  1. der Geschäftsführer der Arenberg-Recklinghausen GmbH oder eine andere der Gesellschaft zurechenbare Persönlichkeit, welche vom ersteren berufen wird;
  2. der jeweilige römisch-katholische Pfarrer der Propsteikirche St. Peter in Recklinghausen;
  3. der jeweilige Bürgermeister der Stadt Recklinghausen oder ein von ihm berufenes Ratsmitglied.

Die drei geborenen Vorstandsmitglieder wählen bis zu drei weitere in den Vorstand.

Das siebte Vorstandsmitglied wird von dem Geschäftsführer der Arenberg-Recklinghausen GmbH Verwaltung aus dem Kreis der katholischen Geistlichen oder der sonstigen Bediensteten der katholischen Kirche der Stadt Recklinghausen bestimmmt und entsandt.

Die Amtszeit der gewählten oder entsandten Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Sie können wiedergewählt bzw. erneut entsandt werden.

Der Vorstand wählt alle vier Jahre aus seiner Mitte den Vorsitzenden; auch hier ist Wiederwahl möglich. Der Vorsitzende benennt einen Stellvertreter, der ihn im Verhinderungsfalle vertritt.
Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich und erhalten kein Entgelt.


Geschäftsführer

Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte nach den vom Vorstand festgelegten Grundsätzen. Insoweit ist er zur alleinigen Vertretung der Stiftung berechtigt. Er ist dem Vorstand verantwortlich und an seine Weisungen gebunden.